Eine unabhängige Beratung schafft Transparenz beim Vergleich von Bauverträgen oder Bau- und Leistungsbeschreibungen. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund
Den Mindeststandards entsprechen nur die wenigsten Bau- und Leistungsbeschreibungen

Mangelhafte und unvollständige Angaben in der Bau- und Leistungsbeschreibung können in so gut wie allen Gewerken vorkommen. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund
(djd/pt). Wer ein Haus baut, geht normalerweise davon aus, dass er für sein Geld genau das bekommt, was er sich vorstellt und mit seinem Vertragspartner besprochen hat. Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung bereits im Jahr 2003 formuliert und 2007/2008 novelliert. In der Praxis werden viele Beschreibungen diesen Anforderungen allerdings nicht gerecht.
Mindestanforderungen werden oft nicht erfüllt
Das ergab eine umfangreiche “Analyse von Bau- und Leistungsbeschreibungen von Hausanbietern für Ein- und Zweifamilienhäuser”, die der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) gemeinsam mit dem Institut für Bauforschung (IFB) durchgeführt hat. Demnach kann ein Großteil die Mindestanforderungen nicht erfüllen. So sind bestimmte Leistungen oft gar nicht erwähnt oder ungenügend beschrieben. Häufig wird auch nicht transparent, welche Leistungen der Bauherr im Detail tatsächlich zu erwarten hat.
Einige Leistungsbeschreibungen sind zudem so knapp formuliert oder so allgemein gehalten, dass nicht klar wird, welche Materialien, Leistungen und welcher Qualitätsstandard in den angegebenen Baukosten enthalten sind. In der Praxis kann das bedeuten, dass die Vorstellungen des Bauherren und die Umsetzung am Bauwerk nicht konformgehen.
Unvollständige Angaben zum Energiestandard
Energiesparendes Bauen steht heute hoch in der Gunst der privaten Bauherren. Schließlich beeinflusst der Verbrauch die Unterhaltskosten des Hauses auf lange Zeit. Gut 50 Prozent der Bau- und Leistungsbeschreibungen enthalten der Analyse von BSB und IFB zufolge jedoch nur unvollständige oder gar keine Angaben zum Energiestandard. Zwar hat sich die Situation seit 2006 deutlich verbessert – damals entsprachen nur zwölf Prozent den Anforderungen. Dennoch sollte hier genau nachhaken, wer die Kosten für Heizung und Warmwasser im Griff behalten will.

Den Mindeststandards entsprechen nur die wenigsten Bau- und Leistungsbeschreibungen. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund
Beratung schafft Transparenz
Immerhin konnte die Studie eine positive Tendenz im Vergleich zu einer vier Jahre zuvor zum gleichen Thema durchgeführten Analyse feststellen. Die dort formulierten Bewertungskriterien scheinen demnach eine sinnvolle Hilfestellung für den Bauherren, aber auch für den Anbieter zu enthalten. Die Verfasser der Studie empfehlen, die Bau- und Leistungsbeschreibung in jedem Fall durch einen unabhängigen Sachverständigen, etwa einen Bauherrenberater, prüfen zu lassen. Unter www.bsb-ev.de gibt es die komplette Analyse und Adressen unabhängiger Bauherrenberater.







